Fall von mutmaßlichem Mord durch Unterlassen: Walter Faber wird angeklagt, wie wir aus gut informierten Kreisen erfahren haben.
Ein tragisches Ereignis erschütterte den Strand von Theodohori am 27. Mai 1957. Walter Faber, der mit seiner Tochter und zugleich Geliebten Elisabeth Piper unterwegs war, wurde von der Staatsanwaltschaft angeklagt, den Tod von Elisabeth Piper durch Unterlassen herbeigeführt zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft Faber vor, den Transport des Opfers ins Krankenhaus verzögert und die schwerwiegende Verletzung am Kopf im Krankenhaus wider besseres Wissen nicht gemeldet zu haben.
Es wird spekuliert, dass Faber den Tod von Elisabeth Piper billigend in Kauf genommen hat, um eine Beziehung zu ihrer Mutter Johanna Piper anzufangen. Faber hatte auch eine Liebesbeziehung zu seiner eigenen Tochter bis zu deren Tod. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Faber durch sein Verhalten am Tatort, während des Transports und im Krankenhaus den Tod des Opfers bewusst in Kauf genommen hat. Es liegt nahe, dass die Tat zur Verdeckung des Inzests diente und um sexuelle und emotionale Erfüllung mit Johanna Piper zu finden.
Faber beansprucht sein Zeugnisverweigerungsrecht, aber die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass seine Handlungen am Tatort und danach eine klare Absicht zeigen. Der Angeklagte vermutete, an Magenkrebs erkrankt zu sein und hatte somit nichts zu verlieren. Hätte er den Transport nicht verzögert und die Sturzverletzung im Krankenhaus gemeldet, wäre die 20-jährige Elisabeth Piper noch am Leben.
Der Fall hat inzwischen großes Aufsehen erregt und wird in den kommenden Wochen vor Gericht verhandelt werden. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht in diesem tragischen Fall entscheiden wird und ob Faber für den mutmaßlichen Mord verurteilt wird.